Kosten
Voraussetzung zur Abrechnung
Ich bin approbierte Psychologische Psychotherapeutin und in das Ärzteregister eingetragen. Da ich keine Niederlassung (Kassensitz) habe, arbeite ich als Privatpraxis. Damit kann ich mit privaten Krankenkassen, Beihilfe, Heilfürsorge sowie über das Kostenerstattungsverfahren mit gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Letzteres beinhaltet einen deutlich höheren organisatorischen und zeitlichen Aufwand.
Mein Angebot & Gebühren
Ich biete Einzeltherapie und Gruppentherapie an.
Grundlage der Abrechnung ist die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), zuletzt angepasst zum 01.07.2024:
Details zur GOP (PDF)
Ab dem 01.02.2026 werden sämtliche Termine (Probatorik und Kurz- und Langzeittherapie) mit dem 3,5fachen Satz nach GOP analog berechnet.
Privatversicherte & Beihilfe
Sie können jederzeit einen Termin zur 1. Sprechstunde buchen.
Bitte klären Sie vorab mit Ihrer Versicherung, ob bestimmte Anträge, Genehmigungen oder Gutachten notwendig sind. Die Regelungen unterscheiden sich je nach Tarif und Kostenträger.
Gesetzlich Versicherte
Gesetzlich Versicherte können Leistungen über das Kostenerstattungsverfahren in Anspruch nehmen. Dieses ist jedoch mit einem höheren organisatorischen Aufwand verbunden. Die Krankenkassen verlangen u. a. Nachweise über erfolglose Behandlungsanfragen bei Vertragspsychotherapeut:innen.
Zunehmend lehnen Krankenkassen Anträge ab oder zahlen nur nach veralteten Sätzen. Das geht einher mit Bearbeitungszeiten über mehrere Monate.
Da das für beiden Seiten unzumutbare Umstände sind, biete ich keine Kostenerstattung mehr an. Damit Sie aber informiert sind, finden Sie den Ablauf des Verfahrens nachfolgend.
Ablauf: Kostenerstattungsverfahren
- Buchen Sie eine Sprechstunde bei einer Vertragspsychotherapeutin/einem Vertragspsychotherapeuten (z. B. via
116117 oder www.eterminservice.de). - Lassen Sie sich das Formular PTV 11 ausstellen mit:
- einer F-Diagnose (nach ICD-10)
- dem Vermerk, dass Psychotherapie zeitnah nötig ist
- Dringlichkeitscode aufkleben lassen
- Dokumentieren Sie eigene vergebliche Kontaktversuche bei anderen Praxen (telefonisch oder per E-Mail). Meist 5–20 Versuche. Bitte unbedingt bei Ihrer Kasse erfragen.
- Sie haben einen Rechtsanspruch auf ein „Beratungsgespräch“ bei Ihrer Krankenkasse. Nutzen Sie dies, um vorgenanntes zu klären. Damit ist Ihre Suche bereits dokumentiert.
- Stellen Sie bei Ihrer Kasse den Antrag auf ambulante Psychotherapie nach § 13 Abs. 3 SGB V. (Wir können das gemeinsam machen.)
Fügen Sie bei:- PTV 11
- Protokoll der vergeblichen Anfragen
- Nachweis der Kapazität einer Privatpraxis zur Behandlung
- Privatpraxis erstellt Angebot inkl. Kostenvoranschlag
- Approbationsnachweis & Arztnummer
- manche Kassen wünschen eine Überweisung (mit Dringlichkeitscode) vom behandelnden Mediziner
Alternative: Unterstützung durch Tepavi
Falls Sie die formalen Schritte selbst nicht umsetzen können, unterstütze ich Sie gerne über das Berliner Start-up Tepavi.
Die Plattform übernimmt den gesamten Ablauf des Kostenerstattungsverfahrens – von Anfragen bis Antragstellung.
Der Service ist nicht kostenfrei, aber fair gestaffelt – und nur zahlungspflichtig, wenn die probatorische Therapie bewilligt wird.
Wenn Sie Interesse haben, sprechen Sie mich an. Ich kann den Prozess für Sie starten.