Kosten

Voraussetzung zur Abrechnung

Ich bin approbierte Psychologische Psychotherapeutin und in das Ärzteregister eingetragen. Da ich keine Niederlassung (Kassensitz) habe, arbeite ich als Privatpraxis. Damit kann ich mit privaten Krankenkassen, Beihilfe, Heilfürsorge sowie über das Kostenerstattungsverfahren mit gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. GKV-Versicherte der Bahn-BKK sind legitimiert mit einem PTV-11-Formular sofort mit den ersten therapeutischen Stunden (Probatorik) zu beginnen.

Mein Angebot & Gebühren

Ich biete Einzeltherapie und Gruppentherapie an.

Grundlage der Abrechnung ist die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), zuletzt angepasst zum 01.07.2024:
Details zur GOP (PDF)

Privatversicherte & Beihilfe

Sie können jederzeit einen Termin zur 1. Sprechstunde buchen.
Bitte klären Sie vorab mit Ihrer Versicherung, ob bestimmte Anträge, Genehmigungen oder Gutachten notwendig sind. Die Regelungen unterscheiden sich je nach Tarif und Kostenträger.

Gesetzlich Versicherte

Versicherte der Bahn-BKK können, bei Vorliegen eines aktuellen PTV-11 Formulars, direkt bei mir in die Probatorik (Vorphase mit Diagnostik einer Therapie) starten. Auch Gruppentherapie ist auf diesem Weg erstattungsfähig .

Gesetzlich Versicherte können meine Leistungen über das Kostenerstattungsverfahren in Anspruch nehmen. Dieses ist jedoch mit einem höheren organisatorischen Aufwand verbunden. Die Krankenkassen verlangen u. a. Nachweise über erfolglose Behandlungsanfragen bei Vertragspsychotherapeut:innen.

Einige Krankenkassen (z. B. TK, Barmer) lehnen Anträge zunehmend ab oder zahlen nur nach veralteten Sätzen. Auch die Bearbeitungsdauer kann mehrere Monate betragen.

Ablauf: Kostenerstattungsverfahren

  1. Buchen Sie eine Sprechstunde bei einer Vertragspsychotherapeutin/einem Vertragspsychotherapeuten (z. B. via
    116117 oder www.eterminservice.de).
  2. Lassen Sie sich das Formular PTV 11 ausstellen mit:
    • einer F-Diagnose (nach ICD-10)
    • dem Vermerk, dass Psychotherapie zeitnah nötig ist
    • Dringlichkeitscode aufkleben lassen
  3. Dokumentieren Sie eigene vergebliche Kontaktversuche bei anderen Praxen (telefonisch oder per E-Mail). Meist 5–20 Versuche. Bitte unbedingt bei Ihrer Kasse erfragen.
  4. Sie haben einen Rechtsanspruch auf ein „Beratungsgespräch“ bei Ihrer Krankenkasse. Nutzen Sie dies, um vorgenanntes zu klären. Damit ist Ihre Suche bereits dokumentiert.
  5. Stellen Sie bei Ihrer Kasse den Antrag auf ambulante Psychotherapie nach § 13 Abs. 3 SGB V. (Wir können das gemeinsam machen.)
    Fügen Sie bei:

    • PTV 11
    • Protokoll der vergeblichen Anfragen
    • Nachweis meiner Kapazität zur Behandlung
    • Mein Angebot inkl. Kostenvoranschlag
    • Approbationsnachweis & Arztnummer

Bitte erkundigen Sie sich vorab bei Ihrer Krankenkasse, ob Abrechnung nach GOP analog möglich ist.

Alternative: Unterstützung durch Tepavi

Falls Sie die formalen Schritte selbst nicht umsetzen können, unterstütze ich Sie gerne über das Berliner Start-up Tepavi.
Die Plattform übernimmt den gesamten Ablauf des Kostenerstattungsverfahrens – von Anfragen bis Antragstellung.

Der Service ist nicht kostenfrei, aber fair gestaffelt – und nur zahlungspflichtig, wenn die probatorische Therapie bewilligt wird.

Wenn Sie Interesse haben, sprechen Sie mich an. Ich kann den Prozess für Sie starten.

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