Kosten
Voraussetzung zur Abrechnung
Da ich in keinem direkten Vertragsverhältnis mit den Krankenkassen stehe (kein sogenannter Kassensitz), gelte ich als Privatpraxis. Ich verfüge über die identische Qualifikation (Approbation) und bin im Ärzteregister eingetragen. Damit kann ich mit privaten Versicherern oder im Rahmen der sog. Kostenerstattung mit gesetzlichen Krankenkassen abrechnen.
Mein Angebot
Ich biete Einzeltherapie und Gruppentherapie an.
Gebühren
Zum 01.07.2024 wurden neue Honorarsätze in Kraft gesetzt. Die Bundespsychotherapeutenkammer, Bundesärztekammer, Beihilfeträger von Bund und Ländern und der Verband der privaten Krankenversicherungen haben gemeinsame Abrechnungsempfehlungen (analoge Ziffern) vereinbart. Danach rechne ich ab (Gebührenordnung für Psychotherapeuten GOP/GOÄ) .
Privat Versicherte, Versicherte mit Beihilfe, der Heilfürsorge, der Postbeamtenkasse, Bundesbahnbeamte u.ä. klären bitte im Vorfeld, ob Ihre Versicherung gesonderte Regelungen für Psychotherapie beinhaltet. Denn was anzeige-, antrags-, genehmigungs- oder gutachterpflichtig ist, bestimmt sich nach den Bestimmungen der Beihilfen bzw. der PKVen.
Gesetzlich Versicherte können mithilfe des Kostenerstattungsverfahren auch Leistungen in Privatpraxen nutzen. Dafür gibt die jeweilige gesetzliche Krankenkasse Vorgaben vor. Diese können sich darin unterscheiden, dass Sie als gesetzlich Krankenversicherte eine bestimmte Anzahl an dokumentierten Ablehnungen niedergelassener Psychotherapeuten vorzulegen haben (teils bis 20) und z.T. auch diverse Formulare auszufüllen haben. Dieser Mehraufwand wird leider nicht honoriert und müsste von Ihnen vollständig erbracht werden (Ablauf s.u.).
Zunehmend lehnen Krankenkassen Kostenerstattungsanträge ab bzw. zahlen nach der veralteten Gebührenordnung (bspw. die TK und Barmer). Auch die Dauer der Bearbeitung des Antrags der ersten Stunden (Probatorik) zieht sich über mehrere Monate hin.
Ablauf Kostenerstattung
- Sprechstunde bei niedergelassenen Psychotherapeuten besuchen. Eine Überweisung mit Dringlichkeitscode vom Hausarzt kann, muss aber nicht sein. Sie können das auf eigenem Wunsch vornehmen. Dafür rufen Sie die Nummer des Ärztlichen Bereitschaftsdienst 116117 an, wählen Termine für Psychotherapie und erhalten zeitnah einen Termin bei einer ortsansässigen Praxis. Bzw. buchen sich online ein https://www.eterminservice.de/terminservice
- Bei dieser Sprechstunde wird festgestellt, ob eine behandlungswürdige psychische Störung vorliegt. Dann erhalten Sie das Formular PTV 11, mit den notwendigen Angaben:
- einer F-Diagnose nach ICD-10
- und das Psychotherapie zeitnah nötig ist
- Bestenfalls kann die Praxis Sie übernehmen. Meist ist die Praxis bereits ausgebucht.
- Dann erfüllen Sie die Vorgaben Ihrer Kasse (sammeln von Anfragen bei Praxen = Ablehnungsbescheide). Es ist ausreichend, wenn Sie dokumentieren, dass Sie sie kontaktiert haben. Telefonisch oder per Mail (auch per Sammelmail) und nach 1-2 Wochen eine Ablehnung oder keine Antwort erhalten haben.
- Mit dieser Liste kann ein „Antrag auf ambulante Psychotherapie und Kostenerstattung nach § 13 Absatz 3 SGB V“ gestellt werden
Dem Antrag legen Sie bei:- die Bescheinigung aus der Sprechstunde (PTV 11), dass eine psychotherapeutische Behandlung notwendig ist
- das selbsterstellte Protokoll der vergeblichen Suche
- die Bescheinigung meiner psychotherapeutischen Privatpraxis, dass kurzfristig eine Behandlung möglich ist
- meinen Kostenvoranschlag, den ich mit Ihnen abgesprochen habe
- entsprechende Nachweise, die die Krankenkasse von mir fordert (Approbationsnachweis, Arztnummer o.ä.)
Deshalb erkundigen Sie sich bitte im Vorfeld, wie bei Ihrer Krankenkasse verfahren wird und ob nach GOP analog abgerechnet werden kann.
Auch Gruppentherapie ist über diesen Weg der Kostenerstattung möglich, jedoch schließt die TK auch hier eine aktuelle und angemessene Honorierung der Psychotherapie aus.
Alternativer Weg
Sollten Sie zu diesem administrativen Aufwand nicht in der Lage sein, was naheliegend sein kann, so nutze ich zusätzlich eine Dienstleistung des Berliner Start-Ups Tepavi. Die Gründer beschreiben die Hintergründe auf ihrer Website. Sie als Patientin und Patient können sich unter Tepavi für Patient*innen über dieses Verfahren informieren. Wenn Sie damit starten wollen, kann ich für Sie den Prozess einleiten und Ihnen den Zugang anmelden. Sie müssen dann lediglich die notwendigen Unterlagen hochladen (Näheres siehe Tepavi).
Der große Vorteil für Sie, die o.g. Schritte (Ablehnungen, Antragsunterlagen u.ä. beibringen sowie überzogene Wartezeit) werden Ihnen abgenommen. Gerade in Zeiten psychischer Instabilität ein wertvoller Effekt.
Doch zu bedenken ist, dass die von Tepavi übernommene Dienstleistung nicht kostenfrei ist, aber sozial angemessen. Auch dazu informiert Tepavi. Eine Berechnung fällt auch nur an, wenn der organisatorisch-rechtliche Schritt (die ersten probatorischen Sitzungen) von Ihrer Krankenkasse bewilligt wird. Damit wäre der Einstieg gemacht. Sprechen Sie mich an, wenn Sie interessiert sind.