Voraussetzung zur Abrechnung

Da ich in keinem direkten Vertragsverhältnis mit den Krankenkassen stehe (keinen sogenannten Kassensitz), gelte ich als Privatpraxis. Ich verfüge über die identische Qualifikation (Approbation) und bin im Ärzteregister eingetragen. Damit kann ich mit privaten Versicherern oder im Rahmen der sog. Kostenerstattung mit gesetzlichen Krankenkassen abrechnen.

Mein Angebot

Ich biete Einzeltherapie und Gruppentherapie an.

Gebühren

Zum 01.07.2024 wurden neue Honorarsätze in Kraft gesetzt. Die Bundespsychotherapeutenkammer, Bundesärztekammer, Beihilfeträger von Bund und Ländern und der Verband der privaten Krankenversicherungen haben gemeinsame Abrechnungsempfehlungen (analoge Ziffern) vereinbart. Danach rechne ich ab (Gebührenordnung für Psychotherapeuten GOP/GOÄ) .

Privat Versicherte, Versicherte mit Beihilfe, der Heilfürsorge, der Postbeamtenkasse, Bundesbahnbeamte u.ä. klären bitte im Vorfeld, ob Ihre Versicherung gesonderte Regelungen für Psychotherapie beinhaltet. Denn was anzeige-, antrags-, genehmigungs- oder gutachterpflichtig ist, bestimmt sich nach den Bestimmungen der Beihilfen bzw. der PKVen.

Gesetzlich Versicherte können mithilfe des Kostenerstattungsverfahren auch Leistungen in Privatpraxen nutzen. Dafür gibt die jeweilige gesetzliche Krankenkasse Vorgaben vor. Diese können sich darin unterscheiden, dass Sie als gesetzlich Krankenversicherte eine bestimmte Anzahl an dokumentierten Ablehnungen niedergelassener Psychotherapeuten vorzulegen haben (teils bis 20) und z.T. auch diverse Formulare auszufüllen haben. Dieser Mehraufwand wird leider nicht honoriert und müsste von Ihnen vollständig erbracht werden (Ablauf s.u.).
Zunehmend lehnen Krankenkassen Kostenerstattungsanträge ab bzw. zahlen nach der veralteten Gebührenordnung (bspw. die TK und Barmer). Auch die Dauer der Bearbeitung des Antrags der ersten Stunden (Probatorik) zieht sich über mehrere Monate hin.

Ablauf Kostenerstattung

  1. Sprechstunde bei niedergelassenen Psychotherapeuten besuchen. Dafür rufen Sie die 116117 an und erhalten zeitnah einen Termin bei einer ortsansässigen Praxis.
  2. Dort wird festgestellt, ob eine behandlungswürdige psychische Störung vorliegt. Dann erhalten Sie das Formular PTV 11,
    • mit einer F-Diagnose nach ICD-10
    • und das Psychotherapie zeitnah nötig ist
  3. Bestenfalls kann die Praxis Sie übernehmen, alternativ Therapie empfehlen
  4. Eine Überweisung mit Dringlichkeitscode kann, muss nicht sein
  5. Sie erfüllen die Vorgaben Ihrer Kasse (Ablehnungsbescheide)
  6. Damit kann ein „Antrag auf ambulante Psychotherapie und Kostenerstattung nach § 13 Absatz 3 SGB V“ gestellt werden
    Dem Antrag legen Sie bei:
    • die Bescheinigung aus der Sprechstunde (PTV 11), dass eine psychotherapeutische Behandlung notwendig ist
    • das Protokoll der vergeblichen Suche
    • die Bescheinigung meiner psychotherapeutischen Privatpraxis, dass sie kurzfristig eine Behandlung übernehmen kann.
    • meinen Kostenvoranschlag, den ich mit Ihnen abgesprochen habe
    • entsprechende Nachweise, die die Krankenkasse von mir fordert (Approbationsnachweis, Arztnummer o.ä.)

Deshalb erkundigen Sie sich bitte im Vorfeld, wie bei Ihrer Krankenkasse verfahren wird und ob nach GOP analog abgerechnet werden kann.

Auch Gruppentherapie ist über diesen Weg der Kostenerstattung möglich, jedoch schließt die TK auch hier eine aktuelle und angemessene Honorierung der Psychotherapie aus.

Alternativer Weg

Sollten Sie zu diese administrativen Aufwand nicht in der Lage sein, was naheliegend sein kann, so nutze ich zusätzlich eine Dienstleistung des Berliner Start-Ups Tepavi. Die Gründer beschreiben die Hintergründe auf ihrer Website. Sie als Patientin und Patient können sich unter Tepavi für Patient*innen über dieses Verfahren informieren. Wenn Sie damit starten wollen, kann ich für Sie den Prozess einleiten und Ihnen den Zugang anmelden. Sie müssen dann lediglich die notwendigen Unterlagen hochladen (Näheres siehe Tepavi).
Der große Vorteil für Sie, die o.g. Schritte (Ablehnungen, Antragsunterlagen u.ä. beibringen sowie überzogene Wartezeit) werden Ihnen abgenommen. Gerade in Zeiten psychischer Instabilität ein wertvoller Effekt.

Doch zu bedenken ist, dass die von Tepavi übernommene Dienstleistung nicht kostenfrei, aber sozial angemessen ist. Auch dazu informiert Tepavi. Eine Berechnung fällt auch nur an, wenn der organisatorisch-rechtliche Schritt (die ersten probatorischen Sitzungen) von Ihrer Krankenkasse bewilligt wird. Damit wäre der Einstieg gemacht. Sprechen Sie mich an, wenn Sie interessiert sind.

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